Eine helle, toll geschnittene moderne Mietwohnung in einem neu gebauten Haus, bezahlbar obendrein. Von so einem neuen Zuhause träumen viele. Darunter auch Schweriner und Besucher, die derzeit durch das heranwachsende Anne-Frank-Quartier auf dem Großen Dreesch schlendern. Angenehm ruhig lebt es sich hier und dennoch sind Geschäfte und Verkehrsanbindungen in greifbarer Nähe. Auf die Idee, dass sich im Neubau, den die Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft (SWG) derzeit in der AnneFrank- Straße 57 errichtet, eben diese Traumwohnung befinden könnte, kommen nur wenige. Denn augenblicklich schiebt sich der Gedanke davor: Neubau gleich teuer. Doch weit gefehlt. Von den 35 Wohnungen, die hier entstehen, geht etwa die Hälfte an Mieter mit einem kleineren Haushaltsbudget.
Wie ist das möglich? „Wir errichten in diesem Stadtteil ein Haus mit Mietwohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden“, erklärt Alexander Fründt von der SWG, Abteilungsleiter Vermietung. „Dadurch verringert sich die Miete. So können auch Mieter mit geringem Einkommen in eine neu gebaute Wohnung ziehen, die sie auf dem Wohnungsmarkt nur selten bekommen würden. In der Anne-Frank-Straße 57 sind derzeit noch 2- und 3-Zimmer-Wohnungen zu haben. Sie sind ca. 45 bis 75 Quadratmeter groß und unterscheiden sich nicht von den anderen Mietwohnungen im Haus, sie haben den gleichen qualitativ hohen Standard und sind barrierearm.“
Wer Interesse an einer dieser Wohnungen hat, kann sich an die Abteilung Vermietung wenden. Die Ansprechpartnerinnen Angela Griefahn und Isolde Preußner freuen sich auf Interessenten, die auf der Suche nach einem neuen Zuhause sind. Doch bevor die SWG-Mitarbeiterinnen loslegen können, schicken sie potenzielle Mieter ins Stadthaus zum zuständigen Fachdienst Soziales. Wer eine dieser geförderten SWGWohnungen beziehen möchte, braucht nämlich einen Wohnberechtigungsschein. Dieser richtet sich vornehmlich nach dem Haushaltseinkommen. So liegt die Einkommensgrenze eines Zwei-Personen-Haushaltes für eine 60-Quadratmeter-Wohnung in Schwerin derzeit bei jährlich 25.200 Euro. Beide Personen müssen den Wohnberechtigungsschein (WBS) gemeinsam beantragen.
Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr gültig. Aber: Wenn die Wohnung erst einmal bezogen ist, gilt die Wohnberechtigung für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses. Sollte sich das Einkommen verbessern, sodass die Einkommensgrenze überschritten wird, müssen die Mieter nicht ausziehen.
Wer den Wohnberechtigungsschein erhalten hat, kann damit im Anschluss zu Angela Griefahn und Isolde Preußner kommen. Gemeinsam werden dann Grundrisse und das weitere Drumherum besprochen. Wenn alles passt, gehören sie schon bald zu den glücklichen Mietern, die Anfang 2021 in ihr neues Zuhause am Fuße des Monumentenbergs einziehen können. mk/SWG