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Geschäftsordnung Lenkungskreis Soziale Stadt

13.02.2012 (Montag), 09:43

Geschäftsordnung Lenkungskreis Soziale Stadt für Schwerin Neu Zippendorf/Mueßer Holz

Geschäftsordnung
Lenkungskreis Soziale Stadt
für das Programmgebiet Schwerin Neu Zippendorf/Mueßer Holz
Präambel
Neu Zippendorf und Mueßer Holz sind ein Gebiet im Programm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt". Damit und aus dem Programm "Stadtumbau-Ost" stehen regelmäßig Mittel für die Stadtteilentwicklung zur Verfügung. Zur Gestaltung des Entwicklungsprozesses ist u. a. ein Lenkungskreis mit Vertretern der wichtigsten Stadtteilakteure, der Politik und Bewohnern eingerichtet worden.
 
1. Ziele und Aufgaben
Mit der Errichtung des Lenkungskreises sind folgende Ziele bezogen auf die Stadtteilentwicklung verbunden:
- Herstellen von Transparenz
- Öffentliche Kontrolle
- Ermöglichung von Einflussnahme
- Einbinden von Kompetenzen
Zu den Aufgaben des Lenkungskreises gehören:
- Die Koordination und Vernetzung wichtiger, an der Stadtteilentwicklung beteiligter Akteure.
- Aktive Begleitung und Förderung der sozialen Stadtteilentwicklung .
- Entscheidung über Anträge an den Verfügungsfonds.
2. Mitglieder
- Drei Mitarbeiterinnen des Stadtteilmanagements
- Ein Vertreter des Amtes für Stadtentwicklung
- Ein Vertreter des Amtes für Soziales und Wohnen
- Ein Vertreter des Amtes für Jugend, Schule und Sport
- Der Integrationsbeauftragte
- Die Sprecher der Arbeitsgruppen der "Sozialen Stadt"
- Die Träger des Stadtteilmanagements
- Ein Vetreter des Ortsbeirates Neu Zippendorf
- Ein Vertreter des Ortsbeirates Mueßer Holz
- Die beiden Koordinatoren des Trägerverbundes III der Jugendarbeit
- Ein Vertreter der Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft
- Ein Vertreter der Wohnungsgesellschaft Schwerin
- Ein Vertreter der EGS-Entwicklungsgesellschaft
3. Vorsitz und Verfahren
1. Die Leitung erfolgt durch das Amt für Stadtentwicklung, das ggf. durch das Stadtteilmanagement vertreten wird.
2. Der Lenkungskreis tagt monatlich, jedoch mindestens 10 Mal im Jahr.
3. Mindestens einmal im Jahr tagt der Lenkungskreis gemeinsam mit den Orstbeiräten Neu Zippendorf und Mueßer Holz. Die Sitzung findet nach 18:00 Uhr statt.
4. Zu den Sitzungen wird eine Woche vorher durch das Stadtteilmanagement oder den Vorsitzenden eingeladen.
5. Von den Sitzungen wird vom Stadtteilmanagement ein Ergebnisprotokoll erstellt und allen Mitgliedern zugeschickt.
6. Der Lenkungskreis tagt öffentlich. Die Öffentlichkeit kann mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder ausgeschlossen werden.
7. Abstimmungen zum Verfügungsfonds sind grundsätzlich nicht öffentlich.
8. Einladungen werden auf der Internetseite www.Dreesch-Schwerin.de und dem Infobrief Soziale Stadt veröffentlicht.
4. Abstimmungen
1. Der Lenkungskreis ist beschlussfähig, wenn mindestens eine Woche vorher eingeladen wurde und die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
2. Zur Beschlussfassung ist die einfache Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
3. Jede vertretene Organisation hat eine Stimme.
4. Bei Entscheidungen zum Verfügungsfonds ist das Stadtteilmangement nicht stimmberechtigt.
5. Abstimmungen erfolgen in der Regel offen, es sei denn, ein stimmberechtigtes Mitglied stellt einen Antrag auf geheime Abstimmung.
6. Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit gestellt werden. Über Anträge zur Geschäftsordnung entscheidet der Lenkungskreis unverzüglich.
7. Die Geschäftsordnung kann mit Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder geändert werden, wenn die Änderung auf der Tagesordnung steht und die Änderungsvorschläge mit der Einladung verschickt worden sind.
8. In besonders dringlichen Fällen können Abstimmungen über das Internet erfolgen. Dazu muss mindestens die Hälfte der Mitglieder dem Verfahren zustimmen und sich an der Abstimmung beteiligen.
5. Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung tritt mit Beschluss des Lenkungskreises vom 7. Februar 2012 in Kraft. Sie wird auf der Seite www.Dreeesch-Schwerin.de veröffentlicht.
 
 
Geschäftsordnung als pdf
 

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